Wundversorgung bei Privatpatienten | Rechtsdepesche

2022-07-31 01:33:28 By : Ms. Sophia .

Yvonne Brüchert fragt: Wie wird die Abrech­nung von Maßnah­men zur Wundver­sor­gung bei der Behand­lung von Privat­pa­ti­en­ten erfasst?

Yvonne Brüchert fragt: Wie wird die Abrech­nung von Maßnah­men zur Wundver­sor­gung bei der Behand­lung von Privat­pa­ti­en­ten erfasst? 

Antwort der Redak­tion: Im Gegen­satz zu der Abrech­nungs­grund­lage im vertrags­ärzt­li­chen Bereich, dem Einheit­li­chen Bewer­tungs­maß­stab (EBM) sind die klein­chir­ur­gi­schen Leistun­gen der Wundver­sor­gung nicht in Komplex­zif­fern zusam­men gefasst, sondern können als ärztli­che Einzel­leis­tun­gen berech­net werden. Der einfa­che Gebüh­ren­satz des privat­li­qui­die­ren­den Arztes errech­net sich aus dem jewei­li­gen GOÄ-Punkt­wert * 0,0582873 Euro. Zunächst kommen nach den allge­mei­nen Bestim­mun­gen in der GOÄ die typischen ärztli­chen Leistun­gen im Bereich der Wundver­sor­gung in Frage. Hierzu zählt etwa das Anlegen eines Kompres­si­ons­ver­ban­des, der zusätz­lich zu einer opera­ti­ven Leistung in Ansatz gebracht werden kann (Nummer 204 GOÄ). Ein „norma­ler“ Wundver­band (Nummer 200 GOÄ) hinge­gen, der im Zusam­men­hang mit einer opera­ti­ven Leistung angelegt worden ist, kann als Bestand­teil dieser Leistung nicht geson­dert liqui­diert werden (vgl. GOÄ C I. – Anlegen von Verbän­den). In dem allge­mei­nen Bereich sieht die GOÄ außer­dem die Erstat­tung von Anästhe­sie­leis­tun­gen vor. Diese können – anders als im vertrags­ärzt­li­chen Bereich – neben opera­ti­ven Eingrif­fen separat berech­net werden (zum Beispiel Nummer 491 GOÄ oder Nummer 493 GOÄ).

Irrita­tio­nen können auftre­ten, weil die GOÄ mitun­ter die gleiche Leistung einer anderen Ziffer zuweist. Ausschlag­ge­bend hierfür ist, ob die Wunde „groß“ oder „klein“ ist oder die Anästhe­sie in „großen“ oder „kleinen“ Berei­chen erfolgte. Hier gilt: Nach der Lokali­sa­tion der Wunde richtet sich die größen­mä­ßi­gen Zuord­nung. Eingriffe am Kopf, Hals oder Händen werden gewöhn­lich zu den „großen“ Behand­lun­gen gerechnet.

Die spezi­fi­schen Maßnah­men der Wundver­sor­gung sind darüber hinaus unter den GOÄ-Nrn. 2000 bis 2015 gelis­tet. Der niedrigste Punkt­wert wird für die Entfer­nung von Fäden oder Klammern gewährt (GOÄ Nummer2007/40 Punkte), die aller­dings – im Unter­schied zum EBM – auch im unmit­tel­ba­ren Anschluss an eine statio­näre Behand­lung berech­net werden darf. Der höchste Punkt­wert wird für die Versor­gung einer großen und/oder stark verun­rei­nig­ten Wunde einschließ­lich Umschnei­dung und Naht gewährt (GOÄ Nummer 2005/400 Punkte). Grund­sätz­lich können bei der GOÄ-Abrech­nung die Leistungs­zif­fern auch mehrfach in Ansatz gebracht werden, wenn beispiels­weise ein Patient unter mehre­ren zu versor­gen­den Wunden leidet. Eine Beson­der­heit gilt für die Abtra­gung von Nekro­sen im Hand- und Fußbe­reich: Während die GOÄ Nummer 2006 für Nekro­sen­ab­tra­gun­gen nur 63 Punkte vorsieht, können hier nach GOÄ Nummer 2065 insge­samt 250 Punkte in Ansatz gebracht werden. Zusätz­lich können über die GOÄ Nr. 200 für das anschlie­ßende Anlegen des Verban­des 45 Punkte in die Berech­nung gegeben werden.

Der Arzt kann Gebüh­ren grund­sätz­lich nur für selbstän­dige ärztli­che Leistun­gen berech­nen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachli­cher Weisung erbracht wurden (eigene Leistun­gen). Als weisungs­ge­bun­dene Leistun­gen können demge­mäß auch die Aufga­ben­wahr­neh­mun­gen eines Wundma­na­gers zur Abrech­nung gebracht werden.

Mit dem Antikor­rup­ti­ons­ge­setz ist das Koordi­na­ten­sys­tem dessen, was Angehö­ri­gen von Medizi­nal­be­ru­fen bei Verstö­ßen gegen das Verbot der sogenann­ten Zuwei­sung gegen Entgelt an Konse­quen­zen droht, komplett neu ausge­rich­tet worden.

Das Wundzen­trum Langen­sel­bold und das Wundver­sor­gungs­zen­trum Mittel­hes­sen unter­stüt­zen nicht nur Pflege­dienste und statio­näre Pflege­ein­rich­tun­gen mit Ihrer Exper­tise, sondern überneh­men auch die Koordi­na­tion der Wundver­sor­gung, um Patien­ten das Leben zu erleich­tern. Im Rahmen eines Workshops auf dem Inter­na­tio­na­len WundCon­gress (IWC) 2018 in Köln stell­ten die Exper­ten mit dem Thera-Kit ein Produkt vor, das die prakti­sche Anwen­dung und adminis­tra­tive Arbeit in der Wundver­sor­gung erleich­tern kann.

Eine effek­tive Wundver­sor­gung muss sich an der Beschaf­fen­heit der Wunde sowie der angren­zen­den Hautareale orien­tie­ren. Schaum­ver­bände eignen sich aufgrund ihrer Saugfä­hig­keit insbe­son­dere bei mittle­ren bis größe­ren Exsudat­men­gen. Sie sorgen für ein optima­les Heilungs­mi­lieu und können mehrere Tage auf der Wunde belas­sen werden, was ausrei­chend Wundruhe gewährleistet.